Lärmbelästigung im Wohnhaus

Persönlichen Kontakt suchen!

Großer Lärm gehört heutzutage mit Sicherheit zu den bedeutendsten gesellschaftlichen Problemen. Das gilt natürlich auch in einem Wohnhaus. Grundsätzlich muss aber festgestellt werden, dass die Wahrnehmung in Bezug auf Lärm sehr subjektiv ist. Was für den einen unerträglich ist, kann für einen anderen ganz normal sein. Was ist daher zu tun, wenn man sich – zum Beispiel von einem Nachbarn – durch zu großen Lärm belästigt fühlt? 

Aus langjähriger Erfahrung empfehlen wir als Erstes, den persönlichen Kontakt zum Verursacher zu suchen und diesen auf die Störung aufmerksam zu machen. Dabei sollte man diesen ersuchen, die Lärmbeläs­tigung einzustellen. Möglicherweise hat der Verursacher gar nicht bemerkt, dass sein TV-Gerät oder seine Stereoanlage für andere zu laut aufgedreht hat, stellt die Lärmquelle leiser und entschuldigt sich für sein Verhalten. Unter Umständen muss man einen nicht so einsichtigen Nachbarn mehrfach kontaktieren, bis dieser sein Fehlverhalten einsieht.

Hilft auch das nichts, muss man die Polizei einschalten. Diese wird dann aktiv, sucht entweder ihrerseits den Lärmverursacher auf oder nimmt gleich eine Anzeige auf, was in der Regel zu einer Verwaltungsstrafe führt. Sollte das auch nichts helfen, ist als nächs­ter Schritt das Einbringen einer Unterlassungsklage denkbar.

Da viele den Weg zur Polizei scheuen, wenden sie sich an die Hausverwaltung – mit der Bitte um Intervention. Jedoch sind  der Hausverwaltung in diesem Fall in der Regel die Hände gebunden. Man kann den Lärmverursacher kontaktieren, die Durchsetzungsmöglichkeiten sind aber eingeschränkt.

Daher nochmals unsere Empfehlung, bei Lärmbelästigung den persönlichen Kontakt mit dem Verursacher zu suchen. Das hilft in den meisten Fällen, da dem Nachbarn sein Störverhalten oftmals gar nicht bewusst ist.

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