Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs)

Was geschieht mit dem Treuhandgeld?

Auch in dieser Ausgabe unserer Kundenzeitung beantworten wir wieder eine wichtige, häufig an uns gestellte Frage, die diesmal lautet:

Was geschieht mit dem Treuhandgeld?

Schon seit Novellierung des WEG im Jahre 2002 besteht betreffend der treuhändischen Verwahrung des Vermögens einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Verpflichtung des Verwalters, sämtliche Geldflüsse über ein gesondert auf die WEG lautendes Bankkonto zu führen, um eine gesonderte Gebarung des Vermögens einer Wohnungseigentümergemeinschaft sicherzustellen.

Diese Treuhandpflicht erstreckt sich einerseits auf alle Einnahmen und Ausgaben, die laufend zu tätigen sind, und andererseits auch auf die Verwahrung der Reparaturrücklage, also des Vermögens der Wohnungseigentümergemeinschaft. Es existieren bei der Hausverwaltung daher zwei separate Bankkonten, die diese Vorgabe erfüllen. Die entsprechenden Informationen über den Kontostand sind für alle Wohnungseigentümer bei der Hausverwaltung Kramas abrufbar. Die Veranlagungsform von Sparbüchern hat sich seit der Umstellung auf dieses System wesentlich reduziert, da durch die Führung eines separaten Bankkontos auch die Transparenz im Buchhaltungssystem gewährleistet ist.

Die Zinsentwicklungen in der jüngsten Vergangenheit haben auch die Möglichkeiten der gewinnbringenden Veranlagung sehr eingeschränkt. Wir als Verwaltung haben zu gewährleisten, dass das Vermögen der WEG jederzeit für die Erfordernisse der Gemeinschaft zur Verfügung steht, die Bindung über längere Zeiträume widerspricht dieser Verpflichtung und ist derzeit wirtschaftlich auch nicht sinnvoll.