Reparieren statt erneuern!
Wohnungseigentümer sind natürlich zur Werterhaltung daran interessiert, dass nicht nur ihre eigene Wohnung, sondern auch die allgemeinen Flächen der Immobilie in einem guten Zustand sind. Dazu ist es notwendig, anstehende Reparaturen zeitgerecht durchzuführen, damit sich die Wohnungseigentümergemeinschaft teure Erneuerungsarbeiten sparen kann. Die finanziellen Mittel für notwendige Reparaturen sollten daher in einem „angemessen“ ausgestatteten Reparaturfonds vorhanden sein.
Immer wieder gibt es Diskussionen, wie hoch dieser Reparaturfonds sein sollte. Wesentliche Kriterien dafür sind aus der Sicht der Hausverwaltung das Baujahr und der Zustand eines Hauses. Der Hausverwalter ist auf Grund seiner Fachkenntnis in der Lage, diese Faktoren unter Mitwirkung der Eigentümer strategisch richtig einzuschätzen. Individuelle Interessen, die über sachlich feststellbare Indikatoren hinausgehen, sollen bei der Festsetzung der Reparaturrücklage keine Rolle spielen. Auch gibt es vertragliche Vereinbarungen, welche Kosten über den Reparaturfonds zu bezahlen sind.
Ein Reparaturfonds wird jedenfalls über ein eigenständiges Treuhandkonto der Wohnungseigentümergemeinschaft von der Hausverwaltung verwaltet.
Die Beiträge werden mit der monatlichen Wohnungsbeitragsvorschreibung nach einem genauen Verteilungsschlüssel eingehoben. In der Jahresabrechnung gibt es dann eine Aufschlüsselung über die gesamten Einnahmen bzw. die getätigten Ausgaben.